Stornobedingungen
Aus Erfahrung wissen wir, dass trotz aller Urlaubsfreude etwas Unerwartetes dazwischen kommen kann. Dies gilt insbesondere in diesen unvorhersehbaren und nur schwer planbaren Zeiten rund um das Corona-Virus. Um Ihnen unnötigen Ärger und teure Stornokosten zu ersparen, legen wir Ihnen die günstige und bewährte Hotelstorno Plus Versicherung unseres Partners, der Europäischen Reiseversicherung AG ans Herz. Sie können diese bei einer Online-Reservierung auf unserer Webseite einfach und bequem dazu buchen. Bitte beachten Sie unsere geänderten Storno-Bedingungen wegen dem Corona-Virus. Falls Sie dazu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch persönlich unter +43-(0)6414-8501 zur Verfügung. Wir garantieren Ihnen höchstmögliche Sicherheitsstandards!
STORNIERUNGSDATUM | KOSTEN |
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Stornierung bis 7 Tage vor Anreise | Kostenlos |
Stornierung 7 bis 1 Tag vor Anreise | 90 Prozent |
Stornierung am Anreisetag oder Nichtanreise | 100 Prozent |
Sorgenfrei Urlaub buchen trotz Corona:
Kostenlose Stornierung OHNE Reiseversicherung:
- Kostenlose Stornierung bis eine Woche vor Ihrem Anreisetermin
- Kostenlose Stornierung bei einer aufrechten Corona-Erkrankung des Reisenden am Anreisetag
- Kostenlose Stornierung bei einer aufrechten Corona-Reisewarnung für den Ort Großarl oder den Bezirk St. Johann am Anreisetag
Kostenlose Stornierung MIT unserer günstigen Reiseversicherung:
- weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken,
- weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
- weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
- weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
- weil ein naher Angehöriger (*) im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen, oder
- weil Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig sind und verlängern müssen. Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung.
(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-,Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
Achtung: Keine Stornierung trotz Reiseversicherung:
- wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind,
- wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten wollen, weil Sie sich aufgrund der Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen,
- wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie aufgrund eines Verdachtsfalles! in der Schule oder am Arbeitsplatz vorsorglich in Quarantäne müssen